Vereinssatzung des Toyota Team Wunsiedel.Satzung§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen Toyota Team Wunsiedel
und hat seinen Sitz in Wunsiedel.
- Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.
- Der Name wird sodann mit dem Zusatz „eingetragener Verein“ (e. V.) versehen.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Der Verein soll vom zuständigen Finanzamt im Sinne der §§ 51 ff der AO 1977 als gemeinnützig anerkannt werden.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Vereinszweck
- Der Verein wird mit den Ziel gegründet, Kontakte unter Toyota Fahren und
Fahrerinnen und Toyotafreunden herzustellen und zu pflegen, um intensiven
Meinungs- und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern des Vereins und
anderen Vereinen zu ermöglichen. Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes sind insbesondere regelmäßige Zusammenkünfte und Ausflüge. Außerdem wird eine Vereins-Webseite betrieben, über die sich die Vereinsmitglieder mit Ihrem Fahrzeug im World Wide Web präsentieren und einen Meinungsaustausch durchführen können. Es werden Sponsoren-Verträge geschlossen, um Vergünstigungen rund um Toyota-Fahrzeuge zu erwirken.
- Der Verein setzt sich zum Ziel, Bildungsmaßnahmen und Informationsaustausch für Jugendliche zu leisten, die Begegnung junger Menschen zu ermöglichen, Kritikfähigkeit und kreative Betätigung anzuregen und solidarisches Verhalten zu fördern.
- Diese Ziele sollen durch Einrichtung und Betrieb eines offenen Jugendtreffs erreicht werden, der Raum für Selbstorganisation und Eigeninitiative der Jugendlichen bietet bei den regelmäßigen Versammlungen.
§ 4 Vereinsmittel
- Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Zuwendungen.
- Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung eines Beitrages. Beitragshöhe und Beitragshäufigkeit werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Bei Austritt oder Ausschluss von Mitgliedern oder bei Auflösung des Vereins bestehen keine Ansprüche auf bezahlte Beiträge, Spenden oder sonstige Zuwendungen.
- Das vorhandene Vereinsvermögen wird nach der Auflösung einem gemeinnützigen Zweck zugeführt. (Siehe hierzu auch § 9 Absatz 4 ).
§ 5 Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat oder durch Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die in der Lage ist durch aktive oder passive Mitarbeit einen Beitrag zur Erfüllung des Vereinszweckes zu leisten und die die Satzung des Vereins anerkennt.
- Über eine Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand lehnt dieser jedoch ab besteht noch die Möglichkeit zur Berufung der Mitgliederversammlung um dieses zu Entscheiden.
- Die Mitgliedschaft erlischt außer durch Tod
- durch Erklärung des Austritts,die schriftlich erfolgen muss,
- durch Ausschluss wegen vereinsschädigenden Verhaltens, über den auf Antrag
des Vorstandes die Mitgliederversammlung entscheidet. Der Ausschluss bedarf
einer 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
§ 6 Organe des Vereins
- Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 7 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie beschließt die langfristige Aufgabenstellung und das Arbeitsprogramm.
- Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere:
- Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichts des Vorstandes
- Wahl und Entlassung des Vorstandes
- Wahl zweier externer Kassenprüfer/innen
- Satzungsänderungen
- Beschlußfassung über Personal-, Grundstücks-, Miet- und Pachtangelegenheiten
- Festsetzung der Beitragshöhe und Beitragshäufigkeit
- Beschlußfassung über die Auflösung des Vereins
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt, zu ihr ist 14 Tage vorher schriftlich einzuladen.
- Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf einberufen. Sie sind einzuberufen; wenn es mindestens 1/3 der Mitglieder vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung verlangt.
- Die Tagesordnungspunkte werden in der Einladung bekannt gegeben.
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder anwesend sind. Im Falle der Beschlußunfähigkeit ruft der Vorstand diese erneut mit einer Frist von mindestens 14 Tagen ein. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
- Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Die Vertretung in der Stimmabgabe ist unzulässig.
- Soweit Gesetz oder Satzung nichts anderes bestimmen, werden alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt.
- Beschlüsse über Satzungsänderung sowie Auflösung des Vereins werden mit der anwesenden Stimmen gefasst.
- Ein Mitglied des Vorstandes leitet die Versammlung. Die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung werden protokolliert und vom Versammlungsleiter
unterzeichnet.
§ 8 Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus dem/der 1.Vorsitzenden, dem/der 2.Vorsitzenden der Zugleich der Schatzmeister/in ist.
- Die weitere Geschäftsverteilung bestimmt der Vorstand.
- Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden,
dem/der 2. Vorsitzenden der Zugleich der Schatzmeister/in ist und sind je alleine Vertertungsberechtigt.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf seiner Amtszeit bleibt der Vorstand solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
- Die Wahl in den Vorstand erfolgt für jede/n Kandidatin /en in einem getrennten
Wahlgang. Änderungen im Wahlmodus können von der Mitgliederversammlung
nur einstimmig beschlossen werden, auf Antrag. Übersteigt die Zahl der
Kandidatin /en die Zahl der zu besetzenden Ämter, ist gewählt, wer die meisten
Stimmen auf sich vereinigt.
- Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so kann die Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des/der
Ausgeschiedenen wählen.
- Mitglieder des Vorstandes können auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Stimmen abgewählt werden.
- Die Vorstandssitzungen werden mindestens einmal monatlich durch den/die
1.Vorsitzende/n oder den/die 2.Vorsitzende/n einberufen. Der Vorstand ist
beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst und sind schriftlich festzuhalten. Die Vorstandssitzungen sind öffentlich.
- Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem die Aufgabe, den Verein organisatorisch zu leiten und die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung durchzuführen. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere
- Verwaltung des Vereinsvermögens
- Erstellung und Vorlage des Geschäfts- und Kostenberichts
- Durchführung des von der Mitgliederversammlung beschlossenen
Arbeitsprogrammes
§ 9 Änderung des Vereinszweckes und Auflösen des Vereins
- Der Beschluss über die Änderung des Vereinszweckes oder die Auflösung des Vereins kann nur in einer einberufenen Mitgliederversammlung gefasst werden.
- Eine Änderung des Zweckes kann nur mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden
Mitglieder beschlossen werden.
- Sofern bei einem Auflösungsbeschluß keine besonderen Liquidatoren bestellt
werden, sind die Vorstandsmitglieder im Sinne des §26 BGB die einzeln
vertretungsberechtigten Liquidatoren.
- Soweit nach der Liquidation noch Vereinsvermögen vorhanden ist, fällt das
Vermögen des Vereins an die Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. mit Sitz in Menzinger Straße 23 80638 München.
|  |  Toyota Clubs Europe AssociationAuch wir, das Toyota Team Wunsiedel e.V. sind dabei. Sehen Sie in unsere Fotogalerie, wir haben neue Bilder von dem 6. internationalen Toyota und LexusTreffen 2011 in Wunsiedel Unser Clublokal von Toyota Team Wunsiedel e.V.Hier findet immer unsere monatliche Versammlung jeden 1. Samstag im Monat statt.  Unsere Bekleidungslieferanten vom Toyota Team Wunsiedel e.V. "ICH BIN GERN IN DIR GEBOREN DU KLEINE ABER GUTE LICHTE STADT"Dieser schöne Ausspruch entstammt der Feder des bedeutenden Dichters JEAN-PAUL (1763-1825) - Des grossen Sohnes der Stadt Wunsiedel. Toyota Clubs Europe AssociationAuch wir, das Toyota Team Wunsiedel e.V. sind dabei. |